Alle Veranstaltungen finden unter den Regeln der jeweils aktuellen Coronaschutz-Verordnungen statt.
Hier die NEUEN Regeln für die Roadtour - Stand 17.08.2021:
1. Zutrittssteuerung
Der Eintritt ist generell frei, es gelten aber zum Schutz aller Besucher, Mitarbeiter & Künstler folgende Vorschriften / Rahmenbedingungen im Rahmen der zum 20.08.2021 geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen:
- Zutritt nur für nachweisliche Geimpfte, Genesene oder innerhalb von 24 Stunden vor
Eintritt in die Veranstaltung negativ getestete Personen
- Dort wo keine Testung in der Nähe möglich ist, soll eine mobile Corona-Testeinheit vor Ort sein.
- Separater Ein- und Ausgang
- Leitsystem im Einlassbereich mit Bodenmarkierungen zur Einhaltung der Mindestabstände
- Permanente Einlasszeiten um Schlangenbildung zu vermeiden
- Abstandsregeln und Hygienevorschriften werden von einem Sicherheitsdienst kontrolliert.
Besucher müssen sich registrieren lassen. wahlweise
a) digital über die Luca-App oder die Corona-App
oder b) per Eintrag in eine Liste
Diese Daten werden gemäß der gesetzlichen Vorschriften archiviert und später gelöscht
2. Abstandsregelungen - Begrenzung der Besucherzahl, so dass vorgschriebe Abstände eingehalten werden können,
mindestens 250 Sitzplätze sollen jeweils zur Verfügun stehen. - Bestuhlung durch Einzelstühle / Zeltgarnituren einzelne Stehtische
- Sitzeinheiten möglichst versetzt um vorgeschriebene Abstände von mind. 1,5m einzuhalten
- Bodenmarkierungen zur Einhaltung von Abständen, Gassenbildung in Wartezonen
- Ohne signifikante Programm-Pausen zur Vermeidung von Schlangenbildung an
Sanitäranlagen/Gastronomie - Künstler agieren ausschließlich auf der Bühne
- Abstand der Künstler zu Zuschauern mind. 3 m
Maximal 6 Personen pro Sitz-/Steheinheit bei Nachweisbarkeit von gemeinsamem
Haushalt, zzgl. geimpfte oder genesene Personen, sonst maximal 2 Personen
3. Besucherinformationen
- Aushänge am Veranstaltungsort zu Abstandsregelungen und Hygienevorschriften
- Durchsagen zu den Hygienevorschriften vor Ort
- Akustische und optische Hinweise zur Einhaltung der Nies- und Hustenetikette
- Maskenpflicht in Warteschlangen und innerhalb des WCs.
- Informationen zu Abstandseinhaltungen, Händehygiene, Symptome Atemwegsinfektion etc.
Maskenpflicht vom Betreten bis zum Verlassen des Geländes außer am Sitzplatz und bei der Aufnahme von Speisen und Getränken.
4. Hygiene
- Separate Ein- und Ausgänge
- Hygienestationen mit Desinfektionsmittel für Hände
5. Gastronomie
- Getränkeverkauf und Speisen durch Gastronomie auf dem Außengelände
- Abstandsregeln durch Markierungen, Aushang, Kontrolle durch die Sicherheitskräfte
- Kein Verzehr direkt an den Verkaufstheken
- Gastronomiebereich nur mit Mund- und Nasenabdeckung
- WC-Bereiche mit zusätzlichen Hygienespender
- Regelmäßige Reinigung von Kontaktflächen sowie der Sanitäreinrichtungen sind sichergestellt
6. Generelles
Sollten sich durch die zu erwartenden Neuerungen der gesetzlichen Coronaschutz-Verordnungen des Landes NRW oder des Bundes Verschärfungen oder Erleichterungen ergeben, insbesondere bei der Ausgestaltung des Sitzbereiches, so werden diese nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Behörden umgesetzt.